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Frage von Guido L. •

Frage an Thorsten Glauber von Guido L. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Staatsminister Glauber,
die Technische Universität München (TUM) hat bekanntlich die Einleitung von schwachradioaktiven Abwässern in die Isar, die am Garchinger Forschungsreaktor (FRM II) und am Institut für Radiochemie (RCM) regelmäßig anfallen, beim LRA München für weitere 30 Jahre ab dem 01.01.2020 beantragt: https://www.landkreis-muenchen.de/fileadmin/files/news/Wasserrechtliche_Verfahren_2/2_20180731_Antragsschreiben.pdf
Beantragt wurde eine "gehobene Erlaubnis" gem. § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Meine Frage an den Umweltfachmann Glauber:
- Bedeutet die Erteilung einer gehobenen(!) Erlaubnis, dass sich die TUM vor eventuellen Regressforderungen, die durch Schäden (z.B. Strahlenschäden an Menschen, Flora und Fauna), die durch die Einleitung radioaktiver Nuklide in die Isar auf sie zukommen könnten, a priori befreien lassen will (m.E. lässt § 16 WHG ( https://dejure.org/gesetze/WHG/16.html ) diesen Schluss zu)?
- Falls ja: Welche Konsequenzen zieht das BayStMUV daraus, um eventuell berechtigte Schadensersatzansprüche gegen die TUM zu ermöglichen?
- Falls nein: Warum nicht?

Zu Ihrer Info: Die Einwendungsfrist gegen die weitere Erlaubnis zur Einleitung radioaktiver Nuklide durch die TUM in die Isar endete am 25.01.19 und es haben lt. Medienberichten ca. 1.400 BürgerInnen und betroffene Städte und Gemeinden Einwendung beim LRA München erhoben (siehe z.B. https://www.sueddeutsche.de/muenchen/isar-garching-forschungsreaktor-radioaktivitaet-1.4324133 ).

In der Hoffnung und Erwartung, dass Sie dem für Sie möglicherweise kritischen Dialog mit dem (mündigen) Bürger nicht weiterhin ausweichen (meine Fragen zum FRM II vom 14.11.18 haben Sie bis dato leider nicht beantwortet: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/thorsten-glauber/question/2018-11-14/306903 ) und mir wenigstens meine heutigen Fragen zeitnah und selbstverständlich ehrlich beantworten, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen aus Eching (Lkr. Freising)
Dipl.-Ing.(FH) G. L.

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