Portrait von Thorsten Frei
Antwort von Thorsten Frei
CDU
• 13.10.2022

Der Anspruch auf die EPP besteht unabhängig davon, ob Deutschland auch das Besteuerungsrecht am Arbeitslohn zusteht.

Portrait von Thorsten Frei
Antwort von Thorsten Frei
CDU
• 10.10.2022

entscheidend ist, um in den Genuss der Energiepreispauschale (EPP) zu kommen, dass Sie ein aktives Einkommen im Sinne der §§ 13, 15, 18 oder 19 EStG haben.

Portrait von Thorsten Frei
Antwort von Thorsten Frei
CDU
• 10.10.2022

Für uns stand immer fest, die Menschen, die an der Stabilisierung Afghanistans mitgearbeitet haben und aus deren Arbeit sich eine Gefährdung ergabt, zu schützen.

Portrait von Thorsten Frei
Antwort von Thorsten Frei
CDU
• 10.10.2022

Unsere Absicht ist es, mit einem parlamentarischen Antrag die Dringlichkeit des Aktionsplans der Deutsche Gesellschaft für ME/CFS zu unterstreichen und für mehr Forschung, Aufklärung etc. zu werben.

Portrait von Thorsten Frei
Antwort von Thorsten Frei
CDU
• 07.10.2022

Sofern Ihr Mann in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist, kann er die Energiepreispauschale selbstverständlich bei seiner Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 im kommenden Jahr bei seinem in Deutschland für ihn zuständigen Finanzamt geltend machen.

Frage von Annett K. • 06.10.2022
Portrait von Thorsten Frei
Antwort von Thorsten Frei
CDU
• 06.10.2022

Nein, Vorruheständler erhalten die Energiepreispauschale (EPP) nicht. Denn Arbeitslohn aus einer „früheren Dienstleistung“ (siehe § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz) ist kein Arbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung. Diese ist aber Voraussetzung für die EPP.

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Thorsten Frei
Thorsten Frei
CDU
E-Mail-Adresse