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Antwort 13.10.2022 von Thorsten Frei CDU

Der Anspruch auf die EPP besteht unabhängig davon, ob Deutschland auch das Besteuerungsrecht am Arbeitslohn zusteht.

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Antwort 10.10.2022 von Thorsten Frei CDU

entscheidend ist, um in den Genuss der Energiepreispauschale (EPP) zu kommen, dass Sie ein aktives Einkommen im Sinne der §§ 13, 15, 18 oder 19 EStG haben.

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Antwort 10.10.2022 von Thorsten Frei CDU

Für uns stand immer fest, die Menschen, die an der Stabilisierung Afghanistans mitgearbeitet haben und aus deren Arbeit sich eine Gefährdung ergabt, zu schützen.

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Antwort 10.10.2022 von Thorsten Frei CDU

Unsere Absicht ist es, mit einem parlamentarischen Antrag die Dringlichkeit des Aktionsplans der Deutsche Gesellschaft für ME/CFS zu unterstreichen und für mehr Forschung, Aufklärung etc. zu werben.

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Antwort 07.10.2022 von Thorsten Frei CDU

Sofern Ihr Mann in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist, kann er die Energiepreispauschale selbstverständlich bei seiner Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 im kommenden Jahr bei seinem in Deutschland für ihn zuständigen Finanzamt geltend machen.

Frage von Annett K. • 06.10.2022
Gibt es die Energiepreispauschale bei Vorruhestand?
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Antwort 06.10.2022 von Thorsten Frei CDU

Nein, Vorruheständler erhalten die Energiepreispauschale (EPP) nicht. Denn Arbeitslohn aus einer „früheren Dienstleistung“ (siehe § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz) ist kein Arbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung. Diese ist aber Voraussetzung für die EPP.