Zur Besteuerung: Der Rentenbezug erfolgt nach dem Veranlagungsverfahren, während das Einkommen aus der Aktivrente nach dem Lohnsteuerabzugsverfahren erfolgt. Das bedeutet, dass jeder "Aktivrentner" nach seiner bisherigen Lohnsteuerklasse besteuert wird.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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