Die Festlegung der Vergütung für die vertragsärztliche und psychotherapeutische Versorgung erfolgt nicht durch die Politik, sondern wird durch Verhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss geregelt
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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