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Antwort 16.01.2026 von Thorsten Frei CDU

Die Aktivrente wird bereits im laufenden Lohnsteuerabzug berücksichtigt, reduziert den steuerpflichtigen Arbeitslohn unmittelbar und erscheint in der Lohnsteuerbescheinigung getrennt nach steuerpflichtigem Arbeitslohn und steuerfreien Bezügen.

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Antwort 14.01.2026 von Thorsten Frei CDU

Für die Aktivrente brauchen Sie keine spezielle Steuerklasse, da die Steuerbefreiung automatisch im Lohnsteuerabzug für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer gilt

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Antwort 15.01.2026 von Thorsten Frei CDU

Unser Ziel ist, die Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 Prozent zu reduzieren.

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