Wie stehen Sie zur beendung der Parteifinanzierung der AfD?
Sehr Geehrter Herr Frei,Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die "Alternative für Deutschland" seit kurzem als "erwiesen rechtsextrem" eingestuft, damit stellt Sie laut Bundesamt für Verfassungschutz eine Gefahr für die Demokratie dar, weil sie gegen das Demokratieprinzip verstoßen. Ihre Partei lehnt aus guten Gründen ein Verbotsverfahren ab.
Wäre aber, neben der politischen "bekämpfung" der AfD, auch eine Beendigung der staatlichen Parteifinanzierung, durch ein entsprechendes Verfahren, für Sie denkbar?Cedric M.

Sehr geehrter Herr M.,
es gibt klare Regelungen zur Parteienfinanzierung mit staatlichen Mitteln. Gemäß § 18 Absatz 7 Parteiengesetz werden Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen, sobald ein Verbotsverfahren erfolgreich abgeschlossen wurde oder wenn das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit einer Partei im Sinne von Artikel 21 Absatz 3 GG i.V.m. § 46a Bundesverfassungsgerichtsgesetz feststellt.
Ich erachte es als richtig, dass Parteien, die sich gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung und den Rechtsstaat stellen, von der staatlichen Finanzierung abgekoppelt werden. Ebenso ist richtig, dass eine solche Entscheidung in einem transparenten rechtsstaatlichen Verfahren getroffen wird. Ob man einen solchen Weg gehen kann, muss man in einer sorgfältigen Gesamtabwägung klären. Dem werden wir uns in den kommenden Wochen zu stellen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei