Wie passt Ihre Verneinung des Völkermords in Gaza mit Ihrem Abstimmungsverhalten zu p. 130 StGB?
Sehr geerhter Herr Frei,
Sie habem am 20.10.2022 für den Gesetzesentwurf zur Strafbarkeit der öffentlichen Billigung, Leugnung und gröblichen Verharmlosung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im Strafgesetzbuch (StGB) zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gestimmt. Der Paragraf 130 StGB, welcher den Tatbestand der Volksverhetzung definiert, wurde um einen neuen Absatz ergänzt. Dabei wurde darauf verzichtet, die Strafbarkeit der Leugnung und gröblichen Verharmlosung auf solche Völkerstraftaten zu beschränken, die von einem nationalen oder internationalen Gericht endgültig festgestellt wurden. Das Gesetz wurde auch durch Ihre Zustimmung verabschiedet.
Sie haben jedoch, auch auf dieser Plattform hier, den Völkermordvorwurf Israels an den Palästinensern in Gaza verneint. Wie passt das zu Ihrem oben genannten Abstimmungverhalten und dem nunmehr geltenden Gesetz?

Sehr geehrte(r) Sudan S.
zumindest mir ist kein Gerichtsurteil zur Feststellung des Völkermordes durch Israel in Gaza bekannt, auch wenn beispielsweise pro-palästinensische Aktivisten oft etwas anderes behaupten. Es gab und gibt keinen nachweisbaren Vernichtungswillen Israels gegenüber dem palästinensischen Volk und deshalb gab es in Gaza auch keinen Völkermord. Israel hat sich vielmehr entschlossen gegen einen Terrorakt der Hamas zur Wehr gesetzt und versucht, die eigenen Staatsbürger zu befreien. Deutschland hat immer zurecht auch auf Israel eingewirkt, bei diesem Einsatz die Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel zu wahren und die Zivilbevölkerung zu schonen.
Völlig unabhängig davon ist es richtig und notwendig, dass wir unsere Gesetze in Deutschland an die aktuellen Gegebenheiten anpassen und damit auch sicherstellen, dass keine externen Konflikte gewaltsam in Deutschland ausgetragen werden, hier die öffentliche Ordnung beeinträchtigt wird oder tatsächliche Menschheitsverbrechen verharmlost werden.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei