Passt dieser EU-Plan in eine Demokratie – oder in das Arsenal autoritärer Staaten? Warum schweigt die Bundesregierung zur Aushöhlung von Privatsphäre, Verschlüsselung und Grundrechten?!
Sehr geehrter Herr Frei, Wie vereinbaren Sie pauschale Scan-Pflichten („Chatkontrolle“) – ggf. sogar als Client-Side-Scanning in Ende-zu-Ende-verschlüsselten Diensten – mit (a) Art. 10 GG und dem IT-Grundrecht (BVerfG 2008), (b) dem Fernmeldegeheimnis des § 3 TTDSG, (c) den strafprozessualen Leitplanken der §§ 100a/e StPO sowie (d) der EU-Grundrechtecharta (Art. 7/8) und der EuGH-Rechtsprechung gegen generelle Überwachungspflichten (u. a. Scarlet/SABAM) und anlasslose Massenmaßnahmen (Digital Rights Ireland; Tele2/Watson)? Welche konkreten Vorkehrungen schließen Backdoors und allgemeine Inhalte-Screenings aus – auch im Lichte von Art. 8 DSA („keine allgemeine Überwachung“)? Und falls solche Vorkehrungen nicht lückenlos möglich sind: Warum unterstützen Sie eine Regelung, die voraussichtlich vor dem EuGH scheitern würde?
(Quellenhinweise: BVerfG 27.02.2008; § 3 TTDSG; Art. 10 GG; EuGH C-70/10, C-360/10, C-293/12, C-203/15 & C-698/15; DSA Art. 8; EDPB/EDPS Joint Opinion 04/2022.)