Passt dieser EU-Plan in eine Demokratie – oder in das Arsenal autoritärer Staaten? Warum schweigt die Bundesregierung zur Aushöhlung von Privatsphäre, Verschlüsselung und Grundrechten?!
Sehr geehrter Herr Frei, Wie vereinbaren Sie pauschale Scan-Pflichten („Chatkontrolle“) – ggf. sogar als Client-Side-Scanning in Ende-zu-Ende-verschlüsselten Diensten – mit (a) Art. 10 GG und dem IT-Grundrecht (BVerfG 2008), (b) dem Fernmeldegeheimnis des § 3 TTDSG, (c) den strafprozessualen Leitplanken der §§ 100a/e StPO sowie (d) der EU-Grundrechtecharta (Art. 7/8) und der EuGH-Rechtsprechung gegen generelle Überwachungspflichten (u. a. Scarlet/SABAM) und anlasslose Massenmaßnahmen (Digital Rights Ireland; Tele2/Watson)? Welche konkreten Vorkehrungen schließen Backdoors und allgemeine Inhalte-Screenings aus – auch im Lichte von Art. 8 DSA („keine allgemeine Überwachung“)? Und falls solche Vorkehrungen nicht lückenlos möglich sind: Warum unterstützen Sie eine Regelung, die voraussichtlich vor dem EuGH scheitern würde?
(Quellenhinweise: BVerfG 27.02.2008; § 3 TTDSG; Art. 10 GG; EuGH C-70/10, C-360/10, C-293/12, C-203/15 & C-698/15; DSA Art. 8; EDPB/EDPS Joint Opinion 04/2022.)
Sehr geehrter Herr B.,
auch ich habe die Initiative der dänischen Ratspräsidentschaft zur Kenntnis genommen. Das dahinterstehende Ziel, Kinder im digitalen Raum besser zu schützen, dürfte jeder Mensch unterstützen. Umgekehrt ist auch klar, dass ein zusätzliches Maß an Sicherheit immer auch eine Beschränkung von Freiheitsrechten bedeuten dürfte. Vor diesem Hintergrund dürften im weiteren Verlauf sehr schwierige Verhandlungen auf europäischer Ebene zu erwarten sein. Deutschland wird sich für eine austarierte Lösung einsetzen, die den unterschiedlichen Rechtsgütern gerecht wird.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

