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Thorsten Frei
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Frage von Georg K. •

Ist eine Aufhebung der Regelung für "besonders langjährig Verischerte"in Planung? Würde bedeuten, dass die 45Jahre Wartezeit keine Bedeutung mehr hätte.

Sehr geehrter Herr Frei,

der Bestand der Wartezeit von 45Jahren Beitragsjahre in der Rentenversicherung. Ist aus meiner Sicht schon eine ernorme Arbeitslebensleistung. Wird dieser Pasus auch in Zukunft beibehalten?

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