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Thorsten Frei
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Frage von Regina B. •

Frage an Thorsten Frei von Regina B. bezüglich Energie

Sehr geehrter Herr Frei,
Die Ablehnung der Teilung des Co2-Mehrpreises zwischen Mieter und Vermieter begründen Sie damit, dass es ja dem Mieter obliegt wieviel er verbraucht. Leider bestimmt aber der Vermieter welche fossile Energie zum Einsatz kommt, er bestimmt auch wie modern und damit verbrauchsarm eine Heizungsanlage ist. Modernisierungskosten zahlt letztlich auch der Mieter.
Welche Anreize beabsichtigt daher die CDU zu setzen, die die Vermieter dazu bewegen könnte, sich klimafreundlicher aufzustellen und zwar ohne, dass es dann wieder zu einer weiteren Mehrbelastung für Mieter (z.B. durch Mieterhöhungen) kommt?
Wie wäre es mit einem Rechtsanspruch für Mieter auf klimaneutrale Heizenergie.
Mit freundlichen Grüßen
Regina Boch

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Boch,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Unbestritten befinden wir uns in einem Spannungsfeld. Natürlich entscheidet der Vermieter über die verbaute Technik. Jedoch kennt der Mieter in der Regel die Rahmenbedingungen noch vor dem Abschluss des Mietvertrages. So einfach ist es dann doch auch wieder nicht.

Erlauben Sie mir eingangs zu dem von Ihnen angesprochenen Gesetzgebungsvorhaben zur Lastentragung von CO2-Kosten im Verhältnis Mieter-Vermieter den Hinweis, dass die Bundesregierung sich zwar auf die Absicht einer solchen Regelung, nicht aber auf einen entsprechenden Gesetzesentwurf verständigt hat. Es gäbe auch keine Mehrheit für einen solchen Kompromiss. Eine Abkehr von der Umlagefähigkeit der Verbrauchskosten wäre ein Systembruch im Mietrecht, den die meisten Mitglieder unserer Fraktion ordnungspolitisch sehr kritisch sehen.

In der Sache möchte ich Ihnen kurz meine Erwägungen darlegen: Die CO2-Bepreisung dient dazu, das Verhalten der Verbraucher zu steuern und so den Verbrauch von CO2 zu senken. Sie soll also grundsätzlich dort ansetzen, wo der Verbrauch beeinflusst werden kann. Dabei sorgen wir schon jetzt dafür, dass hieraus keine überhöhten Mehrkosten für Geringverdiener bzw. auch für Mieter entstehen: Für Empfänger von Transferleistungen trägt ohnehin die öffentliche Hand die Kosten der Unterkunft. Wer Anspruch auf Wohngeld hat, erhält seit Januar 2021 zur Kompensation der Energiemehrkosten zehn Prozent mehr Wohngeld. Darüber hinaus deckelt ein Bundeszuschuss die EEG-Umlage, die über den Strompreis die Erneuerbaren Energien fördert, auf in diesem Jahr 6,5 Cent, im nächsten auf 6 Cent pro Kilowattstunde: Das kompensiert schon jetzt für die meisten Haushalte deutlich mehr als die Hälfte aller Kosten für die CO2-Bepreisung für das Heizen und die Mobilität. So wird ein Normalhaushalt im laufenden Jahr um rund 100 Euro entlastet. Mit dem Mietrechtsanpassungsgesetz 2018 haben wir die Weitergabe von Modernisierungskosten an die Mieter auf 8 Prozent jährlich gesenkt und mit Höchstbeträgen pro Quadratmeter gekoppelt. Wir haben die Mietpreisbremse und den Betrachtungszeitraum beim Mietspiegel verlängert, was weiter dämpfend auf die Miete einwirkt.

An weiteren Maßnahmen, um die Belastung von Mietern zu senken, halte ich erstens die Verstetigung der energetischen Gebäudesanierung für sehr sinnvoll. Setzt sich der aktuelle Trend bei den sehr erfolgreichen Förderprogrammen fort, dürfte die Wirkung dieser Programme geschätzt eine Einsparung von 14 Millionen Tonnen bis 2030 bewirken. Zweitens könnte ich mir vorstellen, die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für Vermieter bei der energetischen Sanierung zu verbessern und so klimafreundliche Maßnahmen attraktiver zu machen. Drittens wäre denkbar, für einen Übergangszeitraum anteilig Sanierungskosten staatlich zu finanzieren und so Mieter zusätzlich zu entlasten, falls dies angesichts der umfangreichen Maßnahmen erforderlich sein sollte.

In diesem Sinne haben wir in unserem Bundestagswahlprogramm festgeschrieben, dass wir zur Effizienzgewinnung vor allem auf technologische Weiterentwicklung und Innovationen – bei Produkten ebenso wie bei Verfahren. Hierzu gehören Quartiersansätze, die Wärmeeffizienz, der Ausbau und die Modernisierung der Wärme- und tromnetze, die Digitalisierung und Betriebsoptimierungen ebenso wie der Ausbau von Speicherkapazitätten und energetische Baustandards. Um die energetische Sanierung von Wohn- und Gewerbeimmobilien noch besser zu fördern, werden wir die KfW-Programme attraktiver gestalten. Die Steuerförderung der Gebäudesanierung wollen wir auf vermietete Immobilien und auf Gewerbeimmobilien ausdehnen. Nicht zuletzt werden wir gewerbliche Investitionen, die einen Beitrag zur Energieeffizienz und CO2-Reduzierung leisten, durch eine schnellere Abschreibung begünstigen.

Schließlich ist klar, dass wir natürlich auch die Vermieter einbeziehen müssen, wenn es darum geht, dass wir auch im Gebeäudebereich - wo die größten Reserven stecken - die notwendigen Einsparungen erreichen.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

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