Weitere Fragen an Thomas Würdisch
Frage von Johann-Albrecht H. • 14.03.2024
Antwort 28.03.2024 von Thomas Würdisch SPD
Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern ist sich des Ablösegebots aus Artikel 140 GG, Artikel 9 Absatz 1 Landesverfassung M-V in Verbindung mit Artikel 138 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919 bewusst. Den Ländern ist eine Ablösung der Staatsleistungen durch Landesrecht jedoch so lange verwehrt, wie ein Bundesgesetz, welches hierfür die Grundsätze aufstellt, nicht in Kraft getreten ist.
Frage von Karl Heinz I. • 11.01.2021
Antwort 12.01.2021 von Thomas Würdisch SPD
Die Seite zu meiner Person auf Abgeordnetenwatch wurde nicht von mir angelegt.
Frage von Kirsten H. • 12.01.2020
Antwort 13.01.2020 von Thomas Würdisch SPD
(...) Sobald ich eine Rückmeldung habe setze ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung. (...)

