(...) Unangetastet bleibt das Recht der Gewerkschaften, ihre jeweiligen Zuständigkeiten abzustimmen. Dies können sie beispielsweise durch Bildung einer Tarifgemeinschaft oder durch Absprachen untereinander erreichen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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