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Thomas Spies
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Frage von Alfredo R. •

Frage an Thomas Spies von Alfredo R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Lieber Herr Spiess,

mit Zustimmung zur Resolution der Marburger SPD vom 13.11.2008 ( http://www.spd-marburg.de/Docs/081113%20Resolution%20Stadtverbandsparteitag.pdf ) haben Sie sich persönlich in kritikloser und unverbrüchlicher Nibelungentreue hinter ihre Partei- und Fraktionsvorsitzende Ypsilanti gestellt.
Sie sprechen darin den vier hessischen SPD-Dissidenten ein Gewissen als Motivationshintergrund für ihre Entscheidung ab und lassen einzig die Mandatsniederlegung als Gewissensausdruck eines SPD-Parlamentariers gelten. Nur damit ich sicher bin, Sie richtig verstanden zu haben nun meine Fragen: Wer entscheidet bei der SPD darüber, ob und bei welchen Parlamentsentscheidungen ein SPD-Abgeordneter sich ausnahmsweise auf sein Gewissen berufen darf? Gibt es eventuell einen festgelegten Kriterienkatalog für SPD-Parlamentarier?

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Antwort von
SPD

Die Antwort von Dr. Thomas Spies ist seit dem 13. Juni 2013 wegen einer rechtlichen Auseinandersetzung zwischen Herrn Dr. Thomas Spies und Herrn Martin Hohmann nicht mehr abrufbar.