(...) Angesichts der Nutzung moderner Telekommunikationsmittel durch die Organisierte Kriminalität und den internationalen Terrorismus stellt ein Zugriff auf gespeicherte Verkehrsdaten oftmals das einzige Instrument zur Ermittlung von Straftätern dar. Die strengen Voraussetzungen dafür tragen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs Rechnung. (...)
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