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Frage von Erich K. •

Frage an Thomas Sauer von Erich K. bezüglich Verteidigung

> Sehr geehrter Herr Sauer,
>
>
> Sie kandidieren als amtierendes MdB auch für die nächste Legislaturperiode.
> Ich möchte mich informieren, welche/r zukünftige Abgeordnete meine Interessen vertritt und der/dem ich daher bei der Wahl meine Stimme geben kann. Die Werbeplakate am Straßenrand, die Werbespots im Fernsehen und Radio sind keine Information für mich. Fernsehduelle geben auch nur eine vage Information, was die Parteiführung einer Partei wirklich anstrebt.
>
> Mich interessiert insbesondere Ihre Einstellung zur Radarproblematik als zukünftige/r Volksvertreter(in) und Abgeordnete/r des neuen Bundestages.
>
> Die derzeitige Bundesregierung hat nur auf Druck der geschädigten Radaropfer, zu denen auch ich mich zähle, reagiert und
> die Radarkommision ins Leben gerufen. Deren Empfehlungen sollten 1:1 umgesetzt werden, was aber leider in Wirklichkeit nicht
> der Fall ist.
>
> Wie stehen Sie zu der Frage der Entschädigung für Bundeswehrangehörige, die im Dienst am Vaterland, ihre Gesundheit und damit
> auch die ihrer Nachkommen, aufs Spiel gesetzt haben und mit den Nachwirkungen dieser Gesundheitsgefährdungen,heute noch
> kämpfen bzw. schon verstorben sind?
>
> Wie stehen Sie zu der Lösung, eine Stiftung ins Leben zu rufen, mit der den Betroffenen rasch und unbürokratisch
> geholfen werden kann, ohne diese mit der unsäglichen Prozedur der Bürokratie der betrauten Versorgungsdienstellen zu
> belasten.
>
> Zu meiner Person:
>
> Erich Klinkert>
> Zwischen den Höfen 6>
> 21527 Kollow>
> 61 Jahre alt
>
> Radartechniker in der Bundeswehr von 1965 bis 1977
>
> 1998 erkrankt an Adeno Karzinom im Nasen- Rachenraum mit Rezidiv Jan. 1999
> seit Nov. 2000 erwerbsunfähig aus gesundheitlichen Gründen.
>
> Ich würde mich über eine kurze und eindeutige Antwort sehr freuen. Ihre Antwort oder auch Nichtantwort werde ich im
> Internet veröffentlichen.
>
> Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Klinkert,

am 29. Juni 2005 wurde der Abschlußbericht des Bundesministeriums der Verteidigung zur Radarstrahlenproblematik gebilligt. Mit diesem Bericht wird dokumentiert, daß alle Versorgungsverfahren im Zusammenhang mit Radargeräten der Bundeswehr und der NVA auf der Grundlage des Berichts der Radarkommission vom 2. Juli 2003 geprüft wurden.

Eine gemeinsame Erklärung des Bundes zur Unterstützung Radargeschädigter und des Sonderbeauftragten "Radar" des Bundesministeriums der Verteidigung zu diesem Abschlußbericht dokumentiert dabei die vertrauensvolle Zusammenarbeit bei diesem wirklich schwierigen Prozeß und zeigt auf, daß man über das Geleistete hinaus weiterhin gemeinsam zum Wohle der Betroffenen zusammenwirken wird.

Mit der Einsetzung der Radarkommission wurde erreicht, daß Kriterien festgelegt wurden, die über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen. Mit diesen Kriterien hatte das Verteidigungsministerium einen größeren Entscheidungsspielraum.

Trotz allem sind die Prüfstellen im Ministerium und die politisch Handelnden immer noch an rechtliche Vorgaben gebunden. Deshalb mußten ca. 2000 Anträge - entsprechend den Empfehlungen der Radarkommission - negativ beschieden werden.

Die SPD-Mitglieder im Verteidigungsausschuß treten dafür ein, daß das Bundesministerium der Verteidigung nochmals die Möglichkeit einer Kohortenstudie zur Gesundheitsbelastung durch Hochfrequenzstrahlung an militärischen Radargeräten prüfen läßt.

Ebenso hat die SPD-Bundestagsfraktion durchgesetzt, daß auch zukünftig gestellte Versorgungsanträge von der Bundeswehr nach den gleichen Maßstäben geprüft werden und weitergehende medizinische oder technische Erkenntnisse mit Relevanz zur Radarstrahlenproblematik berücksichtigt werden.

Die von Ihnen erwähnte Stiftung haben wir angeregt. Mit deren Mitteln sollen künftige mögliche Ansprüche gerecht abgegolten werden können. Das Verteidigungsministerium wird diese Anregung prüfen.

Ich bin mir bewußt, daß das für Sie als Betroffenen im Moment als nicht ausreichend erscheint. Ich bitte aber auch um Verständnis, daß auch die vom Verteidigungsminister versprochene großzügige Regelung immer nur in einem bestimmten gesetzlichen Rahmen erfolgen kann. Den dabei vorhandenen Ermessensspielraum haben die Entscheidungsträger bis an die Grenze des Machbaren ausgeschöpft.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Sauer