Wie wird der Verteidigungsfall festgestellt, wenn sich keine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag findet?
Sehr geehrter Herr Röwekamp,
gem. Art.115a GG erfolgt die Feststellung des Verteidigungsfalles durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag. Aktuell bedürfte es dazu der Zustimmung entweder DER LINKEN oder der AFD.
Gerade die AFD hat, euphemistisch ausgedrückt, ein eher unkritisches Verhältnis zur aktuellen Russischen Regierung. Auch ist nicht auszuschließen, das einzelne Abgeordnete der anderen Parteien aufgrund persönlicher Verstrickungen oder gezielter Desinformationskampagnen gegen die Feststellung stimmen.
Gibt es Pläne, den Artikel 115 entsprechend zu ändern? Oder gibt es Möglichkeiten, den Verteidigungsfall festzustellen, obwohl der Bundestag nicht mit der notwendigen Mehrheit zugestimmt hat? Es ist ja leider absehbar, das sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag in Zukunft nicht einfacher gestalten werden.
Vorab vielen Dank!