Antwort 11.08.2026 von Thomas Pirner CSU
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht derzeit keinen Anlass, die bewährte einjährige Haltefrist für Kryptowährungen nach § 23 EStG abzuschaffen. Die Regelung gilt seit Langem für private Veräußerungsgeschäfte und schafft aus unserer Sicht einen sinnvollen Anreiz für langfristiges Investieren statt kurzfristiger Spekulation.

