
(...) Es ist in meinen Augen richtig, wichtig und evident, dass Beamten ein Sonderstatus zufällt. In seiner Gesamtheit sichert die Einrichtung des Berufsbeamtentums die Funktionsfähigkeit des Staats und dient damit dem Wohle der Allgemeinheit. Hoheitliche Befugnisse sollen grundsätzlich nur von Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis ausgeübt werden, damit die persönliche Unabhängigkeit garantiert ist. (...)