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Thomas Kossendey
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Frage von Werner B. •

Frage an Thomas Kossendey von Werner B. bezüglich Recht

Im Internet befinden sich ca. 47000 Viren und Trojaner, die permanent die Computer von User korrumpieren. Die latent Verbindungen zu anderen Servern im Internet aufnehmen und/oder massenhaft eMails versenden und nicht zuletzt die User Account-Daten und sich selbst versenden.

Nur ein paar dieser Viren und Trojaner auf einem Computer und der Besitzer ist nicht mehr Herr seiner Daten und Verbindungen. Nun dies ist doch eine Tatsache die jeder von uns schon einmal erfahren hat. Nichtsdestotrotz soll durch die Speicherung von Verbindungsdaten im Internet - dessen Herr wir nicht immer sein können - und durch die zusätzlich manipulation des Systems infolge eines Bundestrojaners, rechtskräftige Beweismittel festgestellt werden, die der Straftatverfolgung dienen.

Für mich stellt sich hier die Frage, welche Beweiskraft haben die Verbindungsdaten und Daten auf ein manipuliertes System eigentlich?

Sollten aber tatsächlich diese Daten zu einer rechtskräftigen Verurteilung führen, dann würde es mich nicht wunder, was sich in kürzester Zeit auf den Computer verschiedener Politiker an brisanten Daten wieder findet. Es wäre somit ein probates Mittel um Politiker oder Führungspersönlichkeiten in der Gesellschaft oder Wirtschaft zu eliminieren.

Ist den Herrn in der CDU eigentlich bewusst, welchen Möglichkeiten sich hinsichtlich der Manipulation von Beweismittel sich ergeben ?

Glauben Sie nicht auch, dass die CDU mit dieser Forderung der Online-Durchsuchung und der Vorratsspeicherung nur ihre kindliche Naivität beweisen ?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Block,

in der Frage der Telekommunikationsüberwachung bewegt sich die Rechtspolitik grundsätzlich in einem Spannungsfeld. Auf der einen Seite haben wir den Grundrechtsschutz der Bürger. Auf der anderen Seite muss der Staat in der Lage sein, Straftaten effektiv zu verfolgen. Die wirksame Aufklärung gerade auch schwerer Straftaten ist ein wesentlicher Auftrag des staatlichen Gemeinwesens und unbedingt notwendig, damit eine Gesellschaft funktionieren kann. Die zuständigen Strafverfolgungsbehörden müssen dafür aber mit den notwendigen Ermittlungsinstrumenten ausgestattet werden. Diese sollten aus meiner Sicht im Interesse aller nicht mehr beschränkt werden, als dies verfassungsrechtlich geboten ist.

Die Vorratsdatenspeicherung, die Sie in Ihrer Anfrage offensichtlich kritisiert haben, ist ein solches Ermittlungsinstrument. Am vergangenen Freitag hat der Deutsche Bundestag - auch mit meiner Stimme - das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG beschlossen. Dafür gab es gute Argumente, die ich auf meiner Homepage www.thomaskossendey.de auch dargelegt habe. Gerne würde ich Ihnen auch nähere Informationen zu Vorratsdatenspeicherung und Telekommunikationsüberwachungsrecht zukommen lassen. Bitte wenden Sie direkt an thomas.kossendey@bundestag.de , sollten Sie daran Interesse haben.

Sie haben zudem die geplanten Onlinedurchsuchungen erwähnt, die derzeit noch von der Politik intensiv diskutiert werden. In der Debatte geht es zum einen um die mögliche Ausgestaltung der technischen Umsetzung. Zum anderen steht die Frage im Raum, wie die Funktionsfähigkeit zuverlässiger Kontrollmechanismen für eine Anordnung dieser Maßnahme sichergestellt werden kann. Dazu gehören beispielsweise die Genehmigung durch einen Richter, die Überwachung durch die Staatsanwaltschaft und die Kontrolle durch Datenschutzbeauftragte.

Um es einmal deutlich zu sagen: Niemand fordert die Einführung einer flächendeckenden Überwachung des Internets im Sinne einer Rasterfahndung. Es geht lediglich darum, ein weiteres Instrument zu schaffen, mit dem man zusätzliche Erkenntnisse über einen Verdächtigen gewinnen kann, der bereits durch die Sicherheitsbehörden überwacht wird. Dafür müssen alle anderen Möglichkeiten aber bereits ausgeschöpft sein. Somit ist die Onlinedurchsuchung auch als ein polizeiliches Werkzeug gedacht, das nur in Einzelfällen bei einem konkreten Tatverdacht gegen mutmaßliche Terroristen und Schwerstkriminelle zum Einsatz kommen soll - wenn ein Richter dem zustimmt.

Das von Ihnen gezeichnete Schreckensszenario halte ich für mehr als nur unwahrscheinlich. Stattdessen möchte ich an dieser Stelle noch einmal eines ganz klar stellen: Terroristische Straftaten werden zunehmend unter Nutzung des Internets vorbereitet und begangen. Das Bundeskriminalamt und der Verfassungsschutz brauchen aus diesem Grund die Möglichkeit von Onlinedurchsuchungen. Diese müssen aber auf einer verfassungsrechtlich tragfähigen Grundlage durchgeführt werden, und genau für diese wollen wir sorgen.

Mit freundlichem Gruß
Thomas Kossendey