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Frage von Frank M. •

Frage an Thomas Jurk von Frank M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Jurk, wie stehen Sie persönlich zu den geltenden Hartz4-Gesetzen? Konkret zu der damit verbundenen Gleichbehandlung bei den Regelsätzen unabhängig von der jeweiligen Arbeitsleistung für die Gesellschaft? Ist der Wegfall der Leistungsanerkennung Ihrer Meinung nach wirklich positiv? War dieses Gesetz aus heutiger Sicht ein Fehler?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Müller,

bei der Bewertung von Hartz IV wird leider sehr häufig übersehen, dass viele Regelungen, die sich nicht bewährt haben, mittlerweile geändert und angepasst worden sind. So ist beispielsweise die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes für Ältere auf bis zu 24 Monate verlängert worden. Darüber hinaus gibt es eine Regelung, nach der beim Übergang vom Arbeitslosengeld ins Arbeitslosengeld II zwei Jahre lang ein befristeter Zuschlag gezahlt wird, der den Einkommensverlust durch den Wechsel in das Arbeitslosengeld II abmildert. Auch die Schonung von Vermögen ist gegenüber der ersten Regelung für die Betroffenen verbessert worden. Insoweit wird die längere Arbeitsleistung mittlerweile besser berücksichtigt. Hinweisen möchte ich auch darauf, dass die Arbeitsmarktreformen mit dazu beigetragen haben, dass die Arbeitslosigkeit deutlich abgebaut werden konnte und viele neue Stellen entstanden sind, gerade für ältere Arbeitnehmer, deren Erwerbsquote deutlich gestiegen ist.

Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass bei den Hartz-Gesetzen sehr genau auf ihre Auswirkungen auf Ältere geachtet wird und wo nötig nachgebessert wird. Ich bin der Auffassung, dass Menschen, die viele Jahre gearbeitet haben, nicht einfach auf das Arbeitslosengeld II verwiesen werden dürfen. Deshalb setze ich mich ganz besonders für gute und altersgerechte Arbeit, eine demografiefeste Personalpolitik und einen verlässlichen sozialen Arbeitsmarkt, z. B. mit dem Kommunal-Kombi, der in Sachsen gut angenommen wird, ein.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Jurk