(...) Außerdem kann ein so erlangtes Aufenthaltsrecht wieder entzogen und der ausländische Ehegatte ausgewiesen werden. Die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung für den ausländischen Ehegatten auf Grundlage einer Scheinehe ist sogar strafbar. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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