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Thomas Jarzombek
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Frage von Anna M. •

Frage an Thomas Jarzombek von Anna M. bezüglich Umwelt

Guten Tag,

ich fahre einen VW Bus T4, den ich mit Bio-Diesel betanke. Die Verbrennung erfolgt also nahezu emissionsfrei.

Dennoch bekomme ich keine Umweltplakette, während der Nachbar mit gleichen Bus und identischem Motor eine Umweltplakette bekommt!

Einziger Grund dafür, der mir genannt wurde, ist die unterschiedliche Besteuerung. Während ich 136€ für die LKW-Zulassung bezahle, muss mein Nachbar etwa 800€ PKW-Steuern bezahlen, darf dafür aber die Umweltzone befahren.

Ich muss nun also ein zweites Auto nutzen, um zu meinem VW Bus am Rand der Umweltzone zu kommen.

Ich fühle mich von der Politik dermaßen verschaukelt, dass ich am Verstand der Politiker zweifle. Können Sie das nachvollziehen und was werden Sie gegen diesen Schildbürgerstreich unternehmen?

Übrigens mussten sich viele Freunde, alles aufrechte ehrliche Menschen, mit gleichem Problem kriminalisieren und haben sich "schwarz" eine gefälschte Plakette für viel Geld erkaufen müssen, da sie sich selbst als Akademiker kein zweites Auto leisten können, um wie ich an den Rand der Umweltzone zu fahren.

Außerdem sind die Umwege die ich wegen der Umweltzonen fahren muss eine ökologische Sünde, denn für 6 Kilometer muss ich zum Teil 60 (!) Kilometer Umweg fahren!!!

MfG
Anna Merz

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Merz,

vielen Dank für Ihren Beitrag auf abgeordnetenwatch.de. Ihre Verärgerung kann ich nachvollziehen. Allerdings liegt hier nach meinem Eindruck ein Missverständnis vor.

Sie schreiben, dass Sie Ihr Fahrzeug vom Typ VW Bus T4 mit Bio-Diesel nahezu emissionsfrei betreiben, für dieses Fahrzeug jedoch keine Plakette erhalten haben. Bei den Plaketten geht es allerdings ausschließlich um die Höhe der Feinstaub-Emissionen, während Sie durch die Wahl des Kraftstoffes lediglich die CO2-Emissionen reduziert haben.

Die Zuteilung der Plaketten richtet sich danach, welcher Schadstoffgruppe Ihr Fahrzeug unterfällt. Für Lkw und Pkw gelten dabei unterschiedliche Werte. Daher nehme ich an, dass die Emissionswerte Ihres als Nutzfahrzeug angemeldeten T4 für den Erhalt einer Plakette schlicht zu hoch sind, während die – möglicherweise bei Ihrem Nachbarn identischen – Emissionswerte für ein als Pkw angemeldetes Fahrzeug ausreichend wären. Ohne weitere Angaben aus Ihrem Fahrzeugschein kann ich dies leider nicht genau nachprüfen. Eine pauschale Aussage aufgrund des Herstellers und Modells lässt sich nicht treffen. Die Höhe der entrichteten Kfz-Steuer ist für den Erhalt einer Plakette jedenfalls nicht relevant.

Die Zuteilung der Plaketten ist in der sogenannten „Feinstaubverordnung“ näher geregelt, die zum 08.12.2007 in Kraft getreten ist (35. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsgesetzes vom 10.10.2006). Durch die Verordnung wird die Kennzeichnungsmöglichkeit von Pkw und Nutzfahrzeugen unterteilt nach Schadstoffgruppen mit entsprechenden Plaketten sowie Ausnahmen von der Kennzeichnung festgelegt. Konkrete Umweltzonen oder Fahrverbote werden durch die Verordnung selbst aber noch nicht bestimmt. Dies kann durch die zuständigen Behörden in den Kommunen erfolgen, wenn die Luftqualitätsgrenzwerte überschritten werden, der Verkehr eine relevante Ursache ist und die Einrichtung einer Umweltzone als Maßnahme im Luftreinhalteplan dieser Kommune festgelegt ist.

Die Verordnung definiert vier Schadstoffgruppen, die sowohl für Pkw als auch für Nutzfahrzeuge (Lkw, Busse, Sattelzugmaschinen) gelten. Die vier Schadstoffgruppen orientieren sich an den Abgasemissionsstufen von Dieselfahrzeugen (Euro 1 bis Euro 4 bei Pkw sowie Euro I bis Euro V und EEV bei Nutzfahrzeugen). Fahrzeuge, die eine anspruchsvollere Abgasstufe wie beispielsweise Euro 5 für Pkw einhalten, fallen in die beste Schadstoffgruppe. Das ist die Schadstoffgruppe 4.
Durch Nachrüstung der Dieselfahrzeuge mit Partikelminderungssystemen (PMS), wie z.B. Partikelfilter, kann im allgemeinen die nächst höhere Schadstoffgruppe erreicht werden. Die erreichte Nachrüststufe wird bei Pkw "Partikelminderungsstufe" oder "PM-Stufe" genannt, bei Nutzfahrzeugen (Lkw, Busse, Sattelschlepper) dagegen "Partikelminderungsklasse" oder "PMK".

Anhand der Angaben auf Ihrem Fahrzeugschein können Sie selbst überprüfen, in welche Schadstoffgruppe Ihr Fahrzeug fällt und ob Sie zum Erhalt einer Plakette berechtigt sind. Welche Angaben dafür konkret maßgeblich sind – sowie weitere hilfreiche Informationen und Hinweise dazu, erfahren Sie im Internet beispielsweise auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung oder auch auf den Seiten von TÜV, DEKRA usw., bei denen Sie u.a. auch die Plakette erhalten können.

Ich persönlich halte die Einführung der Umweltzonen jedenfalls für einen Fehler, da sich nach meiner Kenntnis deren Wirksamkeit noch immer nicht empirisch nachweisen lässt. Der T4 ist ein schönes Auto. Ich hoffe, dass Sie noch lange Freude daran haben!

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Jarzombek

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