
(...) Der Gemeinsame Bundesausschuss setzt das Prinzip der Selbstverwaltung um. Dies halte ich für richtig, da gerade im sensiblen Bereich des Patientenwohls die zu treffenden Entscheidungen nicht allein der Politik obliegen sollen. Unter Leitung eines neutralen Vorsitzenden vereinbaren Vertreter der Leistungserbringer (Krankenhäuser, Ärzte) und der Kostenträger (Krankenkassen) gemeinsam, welche Medikamente, Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der Leistungskatalog umfasst. (...)