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Thomas Huber
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Frage von Maren S. •

Prüfung Verbotsverfahren AfD

Sehr geehrter Herr Huber,

mit Entsetzen habe ich gelesen, dass Abgeordete der AfD gemeinsam mit CDU- Mitgliedern und rechtsgerichteten Unternehmern Pläne schmieden, ihnen nicht genehme Menschen aus Deutschland zu deportieren. Wenn das nicht auf die Aushebelung unserer FDGO abzielt - was dann? Ich halte es spätestens jetzt für unbedingt geboten, ein Verbot der AfD zu prüfen. Ich bitte Sie, als meinen direkt gewählten Abgeordneten, dringend darum, auf ein entsprechendes Verfahren hinzuwirken.

Mit freundlichen Grüßen
Maren S.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Berichte über das von Ihnen angesprochene Treffen nahe Potsdam haben einmal mehr gezeigt, dass sich die AfD o. Teile der AfD schon längst nicht mehr auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegen.

Juristisch dürfte es allerdings leider schwierig sein, aus einem Treffen, an dem einige AfD-Mitglieder teilnahmen, ein Verbotsverfahren für die ganze Partei abzuleiten.    

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) beobachtet die Alternative für Deutschland aktuell, um aufzuklären, ob die AfD als Gesamtpartei von einer verfassungsfeindlichen Grundtendenz beherrscht wird. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) behandelt die AfD als Verdachtsfall.

Gegen die Beobachtung durch das BayLfV hat der bayerische Landesverband der AfD Klage zum Verwaltungsgericht München erhoben und einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt. Der Antrag im einstweiligen Rechtsschutz wurde abgelehnt, über die Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ist noch nicht entschieden. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Das Verwaltungsgericht Köln hat vergangenes Jahr entschieden, dass die Beobachtung der AfD durch das BfV zulässig ist. Auch diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Daher gilt es, die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Beobachtung der AfD als Verdachtsfall abzuwarten, um stichhaltiger und für ein denkbares Verbotsverfahren nach Art. 21 GG vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) auch rechtssicher die Aktivitäten der Partei und ihres Personals beurteilen zu können.

Politisch jedenfalls zeigt die AfD gerade in der aktuellen Zeit jedoch, dass sie nur auf Hass und Hetze aus ist und deutlich rechtsextremistische Tendenzen aufweist. Daher bin ich überzeugt, dass bei einer entsprechenden Klassifizierung als verfassungsfeindlich durch die Verfassungsschutzbehörden auch Bayern in Zukunft ernsthaft über die Stellung eines Verbotsantrags im Bundesrat nachdenken wird.

Ich warne allerdings davor, hier voreilig zu handeln. Es wirkt wie eine vermeintlich einfach und daher attraktive Lösung, die AfD zu verbieten. Doch was passiert, wenn das Verbot scheitern sollte? Es wäre ein höchstrichterliches „Gütesiegel“ für die AfD als demokratisch legitime Partei und würde ihr vermutlich noch mehr Zulauf verschaffen. Wir müssen der AfD argumentativ und mit guter Politik entgegentreten. Hier sind alle demokratischen Parteien gefragt. Leider – und das gehört auch zur Wahrheit – verspielt die Ampel in Berlin das Vertrauen in die Politik gerade Tag für Tag und spielt der AfD somit in die Hände.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit meine Haltung und meine Gedanken zu diesem Thema in gebotener Kürze verständlich darlegen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Huber

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