
(...) Ich gebe Ihnen Recht: Kinderlärm darf kein Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen sein. Ich werde mich im Bundestag dafür einsetzen, die Gesetzeslage entsprechend zu ändern und den entsprechenden "Tatbestand" aus dem Anwendungsbereich des Bundes-Immissionsschutzgesetz zu entnehmen. (...)