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Thomas Feist
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Frage von Rainer M. •

Frage an Thomas Feist von Rainer M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Wie stehen Sie zu dem Thema TTIP/ TISA / CETA/ JEFTA? Ausstieg aus dem Paralleluniversum für Grosskonzerne zum Nachteil aller Bürger? Ja oder Nein?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr M.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zu meiner Haltung zum Freihandel.

Aus meiner Sicht ist freier Handel die Grundlage dafür, unseren und den Wohlstand unserer Handelspartner zu steigern und die Lebensverhältnisse aller Menschen kontinuierlich zu steigern. Er ist daher nicht Ziel in sich, sondern muss die wohlverstandenen Interessen aller Beteiligten und Betroffenen sowie den Schutz von Gemeinschaftsgütern wie einer intakten Umwelt, biologischer Vielfalt und sozialem Frieden berücksichtigen. Internationalen Zusammenarbeit zwischen Ländern und Regionen, auch und gerade im friedlichen Handel sind mir wichtig. Deshalb stehen für mich bei Handelsverträgen auch Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitnehmerschutzstandards mit im Fokus.

Über freien Handel haben wir als demokratische und wirtschaftlich starke Nation auch eine Möglichkeit, Menschenrechten und den angesprochenen Standards Geltung zu verschaffen und die Lebensverhältnisse von Arbeiterinnen und Arbeitern sowie der Gesamtgesellschaften in den Ländern, mit denen wir Handel betreiben, zu verbessern. Als Politiker und Kandidat der CDU liegt es in meinem Interesse, die aktuelle und die künftige Regierung mit der Aushandlung von Freihandelsabkommen zu beauftragen (und ihr Handeln dabei im Rahmen des parlamentarisch Möglichen zu kontrollieren), die diese Chancen nutzen und unsere hohen Standards international durchzusetzen helfen.

Die häufig geäußerten Befürchtungen, Verbraucher würden infolge der Freihandelsvereinbarungen durch schlechtere Schutzstandards benachteiligt und vor allem die Interessen internationaler Großkonzerne berücksichtigt, sind haltlos. Freihandelsabkommen sollen den Marktzugang durch den Abbau tarifärer und nicht-tarifärer Handelshemmnisse im gegenseitigen Einvernehmen verbessern. Normen sollen aber nur dort angeglichen oder vereinheitlicht werden, wo dies bei gleichem Schutzniveau für Bürgerinnen und Bürger möglich ist.

Ein Absenken der europäischen Standards steht nicht zur Debatte. Die europäischen Regelungen zum Verbraucher- oder Umweltschutz werden durch Freihandelsabkommen nicht aufgeweicht. Vielmehr ist es das Ziel Deutschlands und der EU-Kommission, das hohe Niveau von Produktsicherheit und Verbraucherschutz in der EU zu erhalten und auszubauen. Die Gesundheit der EU-Bevölkerung und der notwendige Umweltschutz sind nicht verhandelbar. Dies sollte uns aber nicht vom Ziel abbringen, Handel und Investitionen weltweit möglichst weitgehend zu erleichtern und unnötige Hemmnisse, wie etwa doppelte Zulassungs- und Zertifizierungsverfahren oder Schutzzölle, abzuschaffen.

Der jeweilige Gesetzgeber soll das Schutzniveau selber festlegen. Das Recht des deutschen Staates, auch in Zukunft im Sinne des Gemeinwohls zu regulieren, wird durch Freihandelsabkommen nicht angetastet. Sie dienen dazu, gemeinsame Prinzipien zu vereinbaren, damit die konkrete Ausgestaltung von Schutzstandards möglichst geringe handelsbeschränkende Auswirkungen hat. Es wird angestrebt, dass solche Abkommen ein Referenzpunkt für eine auf Regeln basierende internationale Wirtschaftsordnung werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Thomas Feist