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Thomas Feist
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Frage von Rainer F. •

Frage an Thomas Feist von Rainer F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Feist,

als gebürtiger Leipziger stelle ich mir die Frage, wie es sein kann, das sich der Staat immer mehr seinen eigentlichen Pflichten und Aufgaben entzieht und immer mehr Aufgaben in private Hände legen will, obwohl dies meist nur die Aufgaben sind, die für die Privatwirtschaft lukrativ sind. Bei der Privatisierung der Autobahnen habe ich so meine Bauchschmerzen. Leipzig ist umgeben von einem Autobahnring. Wenn es wirklich dazu kommt, das private Anbieter Autobahnteilstücke betreiben, wird Leipzig attraktiv sein. Das Problem ist, was ist mit den unattraktiven Teilstücken. Bleiben diese dann staatlich und werden vom Steuerzahler weiter finanziert? Eine weitere Frage ist die Finanzierung. Derzeit muß die Privatwirtschaft um Investitionen in Brücken und Straßen zu finanzieren Kredite aufnehmen, mit Zinsen die wesentlich höher sind, als zu Konditionen die der Staat bekäme. Desweitern ist die Privatwirtschaft an Rendite orientiert, während der Staat, dies ohne Renditeabsichten tun sollte. Im Endeffekt wäre der Verbleib beim Staat günstiger und planbarer. Ich denke da zum Beispiel an England, wo die Bahn privatisiert wurde, runtergewirtschaftet wurde, der Gewinn an die Aktionäre floß und zu guter Letzt vom Staat zurückgenommen wurde. Dann durfte der Steuerzahler wieder einspringen. Warum legen Sie morgen dafür den Grundstein im Bundestag mit der Grundgesetzänderung? Desweiteren wird am Freitag der Gesetzentwurf in den Bundesrat geschoben. Warum geht dies alles so rasant, obwohl die Parteitage im Juni kurz bevorstehen? Hat man Angst vor der Basis, das diese eine andere Meinung hat? Ich finde das die Demokratie in dieser Hinsicht auf der Strecke bleibt. Ich persönlich bin gegen einen Vorstoß, der die Privatwirtschaft ins Autobahnnetz holt. Der Staat könnte auch selber Vignetten für Teilabschnitte durchsetzen( wie in Österreich Europabrücke), wenn dies unbedingt erforderlich wäre. Dafür muss ich nicht dritte ins Boot holen, die bestens mitverdienen.

Mit freundlichen Grüßen aus Leipzig

Rainer Fischer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Fischer,

vielen Dank für Ihre Nachfrage nach der vor Kurzem erfolgten Änderung des Grundgesetzes, die unter anderem die Schaffung einer Infrastrukturgesellschaft umfasste.

Mit der Reform haben wir dafür gesorgt, dass die Bundesautobahnen in unmittelbare Bundesverwaltung übernommen werden. Durch die Einrichtung der Infrastrukturgesellschaft kommt es zu einer sinnvollen Bündelung von Finanzierung, Planung, Bau und Betrieb des Autobahnnetzes in einer Hand beim Bund. Dadurch tragen wir vor dem Hintergrund des massiven Sanierungs- und Investitionsstaus in der Straßeninfrastruktur Sorge dafür, dass Bundesautobahnen nun nach bundesweit einheitlichen Vorgaben zur Qualität und Verfügbarkeit gebaut, erhalten und betrieben werden können.

Durch Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren konnten wir darauf hinwirken, dass die neue Infrastrukturgesellschaft als GmbH vollständig im Eigentum des Bundes verbleibt. Die unmittelbare und auch die mittelbare Beteiligung Dritter (Privater) an der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften ist im Grundgesetz und in den Begleitgesetzen ausgeschlossen worden. Die oft formulierte Gefahr einer Privatisierung der Autobahnen ist damit nicht gegeben.

Ebenso ausgeschlossen wurde eine Finanzierungsmöglichkeit durch Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) für das gesamte Netz oder wesentliche Teile davon (sog. "Netz-ÖPP"). Auf einzelnen Streckenabschnitten, die allerdings nicht länger als 100 Kilometer und nicht miteinander verbunden sein dürfen, bleiben ÖPP weiterhin möglich.

Entgegen den bisherigen Regelungen ist auch eine bessere Kontrolle der Mittelverwendung und der Projektrealisierung vorgesehen. Hierzu wurde eine Zustimmungspflicht des Deutschen Bundestages zum Gesellschaftsvertrag sowie zum fünfjährigen Finanz- und Realisierungsplan, eine Einbindung von Parlamentariern im Aufsichtsrat sowie Auskunftsrechte des für die Beteiligungsführung zuständigen Gremiums des Deutschen Bundestags eingeführt. Zugleich erhält der Bundesrechnungshof weitreichende Kontrollrechte bei der Gesellschaft und seinen Tochtergesellschaften.

Zudem gehen wir die dringend erforderliche Modernisierung der Auftragsverwaltung an. Bestehende Reibungsverluste zwischen Bundes- und Länderzuständigkeiten werden abgebaut, um bundesweit ein einheitlich hohes Qualitätsniveau unseres Autobahnnetzes sicherzustellen. Dem trägt die angestrebte GmbH-Lösung mit maximal zehn Tochtergesellschaften Rechnung. Darüber hinaus schaffen wir mit weitreichenden Arbeitsplatzsicherungen und Klarstellungen Verlässlichkeit für die Beschäftigten.

Die Vorverhandlungen zum Gesamtpaket der Grundgesetzänderungen wurden seitens der Länderregierungschefs und in den befassten Ausschüssen des Deutschen Bundestages bereits langfristig diskutiert und die Abstimmung im Bundestag aufgrund weiteren Diskussionsbedarfes von Seiten des Parlaments sogar einmal verschoben. Daher lag hier keine übertriebene Eile vor, sondern es gab einen ausgewogenen und demokratischen Entscheidungsfindungsprozess.

Kurz: Die Beteiligung Dritter wurde ausgeschlossen, ÖPP-Projekte wurden im Vergleich zum bisherigen Status Quo weitestgehend ausgeschlossen. Eine Möglichkeit Privater, sich an steuer- und abgabenfinanzierten Infrastrukturprojekten zu bereichern, besteht nicht.

Mit herzlichen Grüßen

Dr. Thomas Feist
Mitglied des Deutschen Bundestages