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Thomas Feist
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Frage von Ernst T. •

Frage an Thomas Feist von Ernst T.

Sehr geehrter Herr Dr. Thomas Feist,

warum haben Sie in diesem Jahr 2014 der Zulassung zum Anbau von Genmais in der EU zugestimmt?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Tischer,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage zu meinem Abstimmungsverhalten bezüglich des Antrages der Partei BÜNDNIS ´90/DIE GRÜNEN "Keine Zulassung der gentechnisch veränderten Maislinie 1507 für den Anbau in der EU" auf Bundestags-Drucksache 18/180 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Inverkehrbringen eines genetisch veränderten, gegen bestimmte Lepidopteren resistenten Maisprodukts (Zea mays L. Linie 1507) für den Anbau gemäß der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates KOM(2013) 758 endg.; Ratsdok. 16120/13 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes.

Die Beschlussempfehlung und der Bericht des federführenden Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages auf Bundestags-Drucksache 18/397 empfahl hier mit den Stimmen der CDU/CSU und der SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE

GRÜNEN bei drei Stimmenthaltungen aus der Fraktion der SPD eine Ablehnung des vorgenannten Antrages.

Wie Sie eventuell mitbekommen haben, hat sich der Deutsche Bundestag in ausführlichen Debatten damit befasst, wie in Zukunft mit der sogenannten "grünen Gentechnik", also der Herstellung und Züchtung transgener pflanzlicher Organismen, welche sich durch besondere Resistenzen, verbesserte Anbaueigenschaften oder gesteigerte Erträge auszeichnen Hierunter fällt neben anderen auch die Maislinie 1507. Die Diskussion zu diesem Themenkomplex wird bereits seit mehreren Jahrzehnten und häufig wenig sachlich zwischen verschiedenen Interessengruppen, jedoch basierend auf stets überwiegend gleichbleibenden Argumenten geführt.

Auf der Seite der Befürworter der "grünen Gentechnik wird argumentiert, dass nur eine verstärkte Nutzung gentechnisch veränderter Nutzpflanzen einer wachsenden Weltbevölkerung genügend (hochwertige) Nahrung bieten könne, um immer wieder auftretende Ernährungskrisen auszuschließen. Unter Rücksichtnahme auf zunehmenden Wassermangel und Desertifizierung, besonders in Entwicklungsländern scheint eine Hinwendung zu Pflanzen, welche aufgrund gentechnischer Veränderungen trotz längerer Trockenheit auskömmliche Erträge zu liefern im Stande sind immer nachvollziehbarer.

Dies wird zudem durch bisher ausbleibende nachweisliche negative Folgewirkungen gentechnischer Manipulation auf den menschlichen Organismus unterstützt.

Auf der Seite der Gegner "grüner Gentechnik" wird vor allem ins Feld geführt, dass die Langzeitfolgen der Nutzung, des Anbaus und Verzehrs gentechnisch veränderter Organismen sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt nicht abschätzbar seien und hier Vorsicht und notfalls Restriktion der Vorzug zu geben sei, um ungewollten Folgen vorzugreifen. Darüber hinaus wird argumentiert, dass die Anbieter transgenen Saatguts eine Monopolstellung am Markt innehätten, die es kleineren Produzenten über kurz oder lang schlichtweg unmöglich mache, mit den stärker von natürlichen Einflüssen abhängigen Erträgen nicht gentechnisch veränderter Saaten am Markt zu bestehen.

Mit ihrem Antrag auf Bundestags-Drucksache 18/1450 vom 20. Mai 2014 erkennen die Koalitionsfraktionen die Vorbehalte der Bevölkerung dem Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen gegenüber an und fordert daher echte Transparenz und Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Lebensmitteln. Nach ihrem Willen muss es daher die Möglichkeit geben, auf nationaler oder regionaler Ebene im Rahmen des Selbstbestimmungsrechts Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen durchzusetzen. Davon betroffen ist auch die Notwendigkeit sinnvoller Schutzmechanismen vor GVO-Ausbreitung von GVO-anbauenden Staaten auf ihre Nachbarstaaten im Rahmen von Koexistenzregelungen. Zur Erkennbarkeit von GVO im Herstellungsprozess müssen praktikable EU-Kennzeichnungspflichten umgesetzt werden.

Zugleich wird die Bundesregierung in diesem Antrag aufgefordert, "nach einer Verabschiedung der entsprechenden Richtlinie umgehend einen Vorschlag zur nationalen Umsetzung der Opt-out-Regelungen vorzulegen".

Davon ausgenommen bleibt der Anbau von GVO zu Forschungszwecken, um auch weiterhin eine öffentliche, wirkungsvolle und unabhängige Forschung zu gentechnisch veränderten Organismen zu gewährleisten.

Im Rahmen des EU-Ministerrates hatte sich die Bundesregierung aufgrund bestehender Unstimmigkeiten zwischen den verschiedenen betroffenen Fachressorts gemäß der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung für ein Stimmenthaltung entschieden. Eine Qualifizierte Mehrheit im Rat wäre allerdings auch mit einer Gegenstimme Deutschlands nicht zu erreichen gewesen. Aufgrund der weiteren notwendigen Verfahrensschritte wird es jedoch auch nach der Abstimmung auf EU-Ebene innerhalb dieses Jahres nicht mehr zum Anbau der Maislinie 1507 in der EU oder gar in Deutschland kommen und die angesprochene Haltung der Koalitionsfraktionen, welche sich in ihrem Antrag niederschlägt, wird in Zukunft durch das Mittel nationaler Anbauverbote die Sorgen und Vorbehalte der Bürgerinnen und Bürger bezüglich des Anbaus von GVO aufgreifen, ohne notwendige wissenschaftliche Kompetenzen von vornherein aufzugeben.

Dieses Vorgehen ist meiner Auffassung nach ein Sinnvolles und fand daher gegenüber dem Antrag der GRÜNEN meine Unterstützung – auch, weil ich das Prinzip der Subsidiarität innerhalb des geeinten Europa hochhalte.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben und stelle mich darüber hinausgehenden Fragen gern in einer meiner Bürgersprechstunden. Die Termine erfahren Sie über meine Homepage unter http://www.thomasfeist.de .

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Thomas Feist