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Thomas Ehrhorn
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Frage von Michael v. •

Frage an Thomas Ehrhorn von Michael v. bezüglich Verkehr

Der Grenzwert an NO2 am Arbeitsplatz beträgt 950 mcg/Kubikmeter Luft, der Grenzwert auf Straßen liegt bei 40 mcg/qm Luft (https://www.umweltbundesamt.de/themen/unterschied-zwischen-aussenluft). Die unterschiedlichen Werte rechtfertigt das Umweltbundesamt damit, dass der Arbeitende nur 8 Stunden pro Tag und 5 Tage die Woche der 950er Belastung ausgesetzt ist, während der Straßenbesucher rund um die Uhr der Belastung ausgesetzt ist. Unabhängig davon, dass ein Straßenbesucher sich nie rund um die Uhr in einer belastenden Straße aufhält, bestenfalls der immer zu Hause weilende Anwohner, der aber das Fenster geschlossen halten dürfte, bedeutet eine Grenzwertbelastung von rund um die Uhr (24 x 40 mcg) 960 mcg pro Tag. Das sind gerade mal 10 mcg NO2/Kubikmeter Luft mehr als für einen Arbeiter in einer Stunde als gesundheitsunbedenklich angesehen wird. Da die 950 mcg/Kubikmeter Luft pro Stunde als nicht gesundheitsgefährdend angesehen werden (in einer 5 Tage Woche 380000 mcg/Kubikmeter Luft), erschließt sich mir nicht, weshalb 960 mcg/Kubikmeter NO2 in 24 Stunden auf der Straße gesundheitsgefährdend sein sollen, aber bei einem 8-Stunden Arbeitstag (8 x 950 mcg/Kubikmeter) 7600 mcg NO2/Kubikmeter Luft nicht. Können Sie diesen krassen Widerspruch, der politisches Handeln im Straßenverkehr nach sich zieht, auflösen!

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Das lässt sich nicht auflösen. Die Grenzwerte sind nicht logisch, sachlich und wissenschaftlich festgelegt, sondern politisch und bürokratisch. Hier geht es wohl darum, den individuellen Autoverkehr zu erschweren, deshalb wollten die Grünen früher ja auch 5 Mark für einen Liter Benzin. Nun versucht man es eben über diese Schiene.

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