Antwort 20.02.2025 von Theodor Benad FREIE WÄHLER
Nein, solange das Bundesamt für Verfassungsschutz die Bundes-AfD nicht als gesichert rechtsextrem einstuft.

Theodor Benad
Nein, solange das Bundesamt für Verfassungsschutz die Bundes-AfD nicht als gesichert rechtsextrem einstuft.
Das Selbstbestimmungsgesetz ist ideologischer Nonsens. Das eigene Geschlecht ist kein Wunschkonzert, sondern biologischer Fakt, auch wenn es einem nicht gefällt