Antwort 20.02.2025 von Theodor Benad FREIE WÄHLER
Nein, solange das Bundesamt für Verfassungsschutz die Bundes-AfD nicht als gesichert rechtsextrem einstuft.

Theodor Benad
Nein, solange das Bundesamt für Verfassungsschutz die Bundes-AfD nicht als gesichert rechtsextrem einstuft.
Das Selbstbestimmungsgesetz ist ideologischer Nonsens. Das eigene Geschlecht ist kein Wunschkonzert, sondern biologischer Fakt, auch wenn es einem nicht gefällt
Radverkehr und ÖPNV ausbauen! Aber: Örtlich geeignet, verkehrstechnisch machbar und langfristig geplant.