Thaddäus Kunzmann
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Frage von Dr. med. Peter G. •

Frage an Thaddäus Kunzmann von Dr. med. Peter G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kunzmann,

Sie schreiben auf meine Frage nach der juristischen Rechtmäßigkeit von Stuttgart 21 (und der Rechtmäßigkeit eines Bürgerentscheids hierzu) äußerst kurz:
"Das Projekt S21 ist auf demokratischem Weg entschieden worden und juristisch abgesichert. Aus diesem Grunde haben wir es nicht mit einer auslegbaren, sondern klar entschiedenen Angelegenheit zu tun."
Können Sie diese sehr kurze undetaillierte Behauptung auch im Licht folgender Fakten noch ohne erweiternde Erklärung aufrechterhalten?:

"1) S21 wird im April 1994 vorgestellt. 1995 werden bereits Verträge gezeichnet.1999 wird die Realisierung von allen Beteiligten wieder in Frage gestellt.
2) Mit Verweis auf die Verträge von 1995 wird die 2004 von OB Schuster (CDU) versprochene Bürgerbefragung ebenso abgelehnt wie die von 67.000 Stuttgarter Bürgern unterschriebene Forderung nach einem Volksbegehren. (Letzters wird von OB Schuster nicht einmal persönlich entgegengenommen, was Ministerpräsident Mappus (CDU) jüngst moniert hat).
3) 2010 kommen immer mehr Fakten ans Licht, und immer mehr Menschen protestieren. Die Basta-Politik der Landesregierung gipfelt im gewaltsamen Polizeieinsatz gegen friedliche Demonstranten am 30.9.2010."
(Alle Zitate aus: www.fuer-k21.de)

Danke im voraus für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Peter Görgler

Thaddäus Kunzmann
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dr. Görgler.

Ja.

Mit freundlichen Grüßen

Thaddäus Kunzmann
Landtagskandidat der CDU für den Wahlkreis Nürtingen-Filder