Werden Sie als Ausschussvorsitzende das BMG auffordern, den EBA-Beschluss zur Honorarkürzung für Psychotherapeuten zu beanstanden, und eine Expertenanhörung im Ausschuss initiieren?
Sehr geehrte Frau Machalet,
ich bin niedergelassener Psychologischer Psychotherapeut in Mainz – als Kassenpraxis in Rheinland-Pfalz direkt betroffen vom EBA-Beschluss vom 11.03.2026, der meine Vergütung zum 1. April um 4,5 % senkt.
Psychotherapeuten erzielen bereits heute den niedrigsten Stundensatz aller Facharztgruppen. Patienten warten bundesweit durchschnittlich fast fünf Monate auf einen Therapieplatz – in ländlichen Regionen teils über sechs Monate. Die Kürzung spart lediglich 0,05 % der GKV-Gesamtkosten, gefährdet aber die Versorgungsstruktur nachhaltig. Die KBV hat dem Beschluss ausdrücklich widersprochen; methodische Mängel bei der Datenbasis wurden sogar vom EBA selbst eingeräumt.
Das BMG kann nach § 87 Abs. 6 SGB V beanstanden – die Frist läuft bis Mai 2026. Ich bitte Sie, den Ausschuss zu aktivieren.
Mit freundlichen Grüßen
Marcel C.
Sehr geehrter Herr C.,
als Ausschussvorsitzende kann ich allein das BMG nicht dazu auffordern, die Entscheidung des G-BAs zur Honorarkürzung zu überprüfen. Der Ausschuss hat dies aber aus seiner Mitte heraus getan und gebeten die rechtförmliche Prüfung der Entscheidung zu veranlassen. Nur die kann das BMG als Aufsicht hier vornehmen. Der Ausschuss hat daher das Ministerium um Stellungnahme gebeten. Dem Ausschuss wurde nach Abschluss der Prüfung entsprechend dargelegt, warum das Ministerium keine Anhaltspunkte sieht, dass das Zustandekommen des Beschlusses im G-BA rechtlich zu beanstanden wäre. Die Bewertung, ob die Entscheidung sachlich und fachlich richtig getroffen wurde, liegt im Ermessensspielraum der Selbstverwaltungsstrukturen des Gesundheitswesens. Mit der grundsätzlichen Strukturentscheidung zur Selbstverwaltung obliegt die Verantwortung den jeweiligen Akteuren im Gesundheitswesen. Als SPD-Fraktion haben wir im Ausschuss gegenüber dem Ministerium aber deutlich gemacht, dass wir die wirtschaftlichen Aspekte sehr kritisch sehen, die mit dieser Entscheidung einhergehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dr. Tanja Machalet

