Werden Sie als Ausschussvorsitzende das BMG auffordern, den EBA-Beschluss zur Honorarkürzung für Psychotherapeuten zu beanstanden, und eine Expertenanhörung im Ausschuss initiieren?
Sehr geehrte Frau Machalet,
ich bin niedergelassener Psychologischer Psychotherapeut in Mainz – als Kassenpraxis in Rheinland-Pfalz direkt betroffen vom EBA-Beschluss vom 11.03.2026, der meine Vergütung zum 1. April um 4,5 % senkt.
Psychotherapeuten erzielen bereits heute den niedrigsten Stundensatz aller Facharztgruppen. Patienten warten bundesweit durchschnittlich fast fünf Monate auf einen Therapieplatz – in ländlichen Regionen teils über sechs Monate. Die Kürzung spart lediglich 0,05 % der GKV-Gesamtkosten, gefährdet aber die Versorgungsstruktur nachhaltig. Die KBV hat dem Beschluss ausdrücklich widersprochen; methodische Mängel bei der Datenbasis wurden sogar vom EBA selbst eingeräumt.
Das BMG kann nach § 87 Abs. 6 SGB V beanstanden – die Frist läuft bis Mai 2026. Ich bitte Sie, den Ausschuss zu aktivieren.
Mit freundlichen Grüßen
Marcel C.

