Lachend am Geländer
Tanja Machalet
SPD
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Frage von Albert B. •

Hallo Frau Machalet, wann wird bei den ständig klammen gesetzlichen Kassen eine Demografiereserve analog der privaten Krankenversicherungen aufgebaut?

Als Angestellter bin ich nun seit 30 Jahren privat krankenversichert. An Stelle eines vierstelligen Betrags in der GKV zahle ich als 60-jähriger in der PKV einen Monatsbeitrag in Höhe von 810 € (incl. Pflege) und habe dabei sogar noch umfangreichere Leistungen (z.B. Einbettzimmer und Chefarztbehandlung). Meine Versicherung hat für mich eine Demografierücklage von ca. 65 TSD € gebildet. Durch den gesetzlichen Zuschlag, den ich seit dem Jahr 2000 bezahle und einen zusätzlichen Altersvorsorgebaustein habe ich persönlich weitere Rückstellungen in Höhe von 50 TSD € angespart, um Beitragssteigerungen im Rentenalter zu finanzieren. Wieso werden solche Komponenten nicht auch in der GKV eingeführt? Meist kommt nur der Vorschlag einer Bürgerversicherung, was aber nur zur Folge hätte, dass dann auch die PKV-Versicherten gleich schlecht behandelt würden und niemand mehr eine Demografievorsorge betreibt.

Lachend am Geländer
Antwort von
SPD

Wir haben das Solidarprinzip zur tragenden Säule der gesetzlichen Krankenversicherung gemacht. Die Gesunden zahlen für die Kranken, die Jungen für die Alten, die Alleinstehenden für die Familien und die Einkommensstarken für die Einkommensschwachen. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung entrichten Beiträge nach ihrer individuellen Leistungsfähigkeit, während sich ihr Leistungsanspruch – unabhängig von der Höhe der gezahlten Beiträge – allein nach ihrem individuellen Bedarf richtet. Dies ist der Kern des Solidarprinzips in der GKV. Der Bedarf wiederum ergibt sich daraus, welche Leistungen zur Behandlung der individuellen Erkrankung nach dem Stand der medizinischen Erkenntnisse jeweils medizinisch notwendig sind. Bedarf ist also keine fixe, sondern eine dynamische Größe, die sich mit dem medizinischen Fortschritt verändert.

Die Orientierung der Beitragsbemessung an der individuellen finanziellen Leistungskraft und der Leistungsgewährung am individuellen medizinischen Bedarf bringt den Solidarcharakter der GKV zum Ausdruck. Daraus ergibt sich ein Ausgleich von Risiken:

zwischen den Besserverdienenden und sozial Schwachen (sozialer Ausgleich),

zwischen Gesunden und Kranken (Risikoausgleich),

zwischen Jungen und Alten (Generationenausgleich).

Die von der SPD befürwortete Bürgerversicherung führt übrigens nicht dazu, dass alle Versicherten “gleich schlecht” behandelt werden, sondern dass alle die gleich guten Leistungen in der medizinischen Versorgung erhalten.

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