Wann setzen Sie den Bürgerwillen des Volksentscheids "Deutsche Wohnen und Co enteignen!", der über 59% Zustimmung hatte, um?
Sehr geehrter Herr B.,
der Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen!“ hat mit über 59 Prozent Zustimmung ein starkes Signal gesendet. Dieses Votum ist Ausdruck des enormen Drucks auf dem Berliner Wohnungsmarkt und des berechtigten Wunsches vieler Berliner*innen nach dauerhaft bezahlbarem Wohnen. Dieser Bürgerwille ist für mich politisch bindend.
Die Umsetzung eines solchen Volksentscheids ist jedoch kein einzelner Beschluss zu einem festen Datum, sondern ein komplexer gesetzgeberischer Prozess. Als SPD-Fraktion arbeiten wir deshalb daran, den Volksentscheid rechtssicher und wirksam umzusetzen. Konkret heißt das: Wir bereiten ein Berliner Gesetz zur Anwendung von Artikel 15 des Grundgesetzes vor, mit dem der Wohnungsmarkt dauerhaft sozial geordnet werden soll. Dazu ist die Einbringung eines Vergesellschaftungsrahmengesetzes ins Berliner Parlament letztes Jahr erfolgt.
Unser Ziel ist dabei nicht eine schnelle, aber rechtlich angreifbare Lösung, sondern eine tragfähige Regelung, die vor Gerichten Bestand hat und den Landeshaushalt nicht überfordert. Deshalb setzen wir auf eine gemeinwirtschaftliche Ordnung des Wohnens, die Mieten begrenzt, Spekulation eindämmt und große Wohnungsunternehmen stärker in die Verantwortung nimmt ohne pauschal Privatwohnungen zu enteignen.
Die Umsetzung des Bürgerwillens erfolgt damit schrittweise: durch die Ausschöpfung aller landesrechtlichen Instrumente zum Mieterschutz, durch den Ausbau kommunaler und gemeinwohlorientierter Wohnungsbestände und durch die konkrete Vorbereitung eines Artikel-15-Gesetzes. Dieser Weg braucht Zeit, ist aber notwendig, damit der Volksentscheid nicht nur symbolisch bleibt, sondern dauerhaft Wirkung entfaltet.
Mit freundlichen Grüßen
Tamara Lüdke

