Die Umsetzung der Kinderrechte ist durch die aktuelle Rechtslage in Deutschland dementsprechend nicht hinreichend abgesichert: Es besteht ein erhebliches Umsetzungsdefizit hinsichtlich der Berücksichtigung der Interessen der Kinder sowie ihrer Förderung und Beteiligung, da die Rechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung oder Kombination von Verfassungsnormen erst kompliziert gewonnen werden müssen.
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