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Sylvia Pantel
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Frage von Wilhelm H. •

Frage an Sylvia Pantel von Wilhelm H. bezüglich Innere Angelegenheiten

Sehr geehrte Frau Pantel,

Harbarth wird Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Der Wechsel aus der Legislative in die Judikative schürt die Politikverdrossenheit in meinem Umfeld spürbar.

Verstehen Sie die Sorgen der Bürger hinsichtlich der gefühlten Aufweichung der Grenzen der Gewaltenteilung?

Wie ist ihre Meinung dazu, dass eine solche Position mit einer Personalie versehen wird, welche in der Vergangenheit immense Summen aus der Privatwirtschaft erhielt, ohne transparent Gegenleistungen aufzuzeigen?

Auf Ihre Antwort freut sich,
W. H.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hagen,

vielen Dank für Ihr Schreiben und das Interesse an meiner Stellungnahme.

Die Entscheidung, Dr. Stephan Harbarth als Präsident des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) einzusetzen, ist nicht unumstritten. Den Vorwurf, er hätte eine zu große Nähe zur Privatwirtschaft, kann ich aber nicht nachvollziehen. Zunächst bringt Dr. Harbarth viel Erfahrung als Jurist aus seinen Tätigkeiten in der Wirtschaft und Politik mit. Diese Vielfalt bereichert die Qualität des Gerichts. Auch wenn die richterliche Tätigkeit rein juristisch ist, betreffen Entscheidungen des Gerichts aber sämtliche Bereiche der Gesellschaft. Dort bringen die Erfahrungen Harbarths ihre Qualität ein, da eine rein akademisch geprägte Richterschaft auch einen praktischen, realitätsnahen Bezug benötigt.

Die Verdienste, die Harbarth zuvor im privaten Sektor erzielt hat, haben keinen Einfluss auf seine neue Tätigkeit und sind meiner Meinung nach eine Privatsache Harbarths. Harbarth hat eine herausragende juristische Ausbildung genossen. Während seiner Tätigkeit im Bundestag wurde er von vielen Kollegen über Parteigrenzen hinweg als bedacht und analytisch geschätzt. Ich habe ihn als kompetenten Berater schätzen gelernt. Dass er seine neue Tätigkeit politisch unbeeinflusst ausübt, zeigt auch die von ihm mitgetragene Entscheidung des BVerfG im November 2019, die Kürzungen des Arbeitslosengeldes als teilweise verfassungswidrig anzusehen. Seine Position dazu war in der aktiven politischen Zeit zuvor gegensätzlich.

Es entspricht der gängigen Praxis, dass Verfassungsrichter von den Parteien vorgeschlagen werden. Bundestag und Bundesrat wählen je die Hälfte, also vier Richter, in die Senate des Gerichts. Wird ein Kandidat durch den Bundestag gewählt, so muss er eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen.

Die Position des Präsidenten des BVerfG ist auf Grundlage der juristischen Qualitäten eines Richters zu besetzen. Diese sind bei Harbarth in besonderem Maße gegeben, sodass auch ich seine Ernennung zum Präsidenten des BVerfG unterstützt habe.

Bleiben Sie gesund und mit freundlichen Grüßen

Sylvia Pantel