(...) Somit ist die ZfA als Finanzbehörde tätig. Für den von Ihnen begehrten „Weihnachtsfrieden“ gibt es keine gesetzliche Grundlage. Somit wird dieser "Weihnachtsfrieden" allenfalls durch behördeninterne Anweisungen veranlasst. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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