
(...) 1 GG basiert. Danach steht es jedem Einzelnen frei, Verträge mit Vertragspartnern seiner Wahl abzuschließen sowie den Vertragsgegenstand frei zu bestimmen. Allerdings dürfen die Verträge nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gegen gesetzliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen. (...)