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Frage von Lothar B. •

Frage an Sven Kohlmeier von Lothar B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Herr Kohlmeier,

die Berliner Morgenpost berichtet am heutigen Sonntag, 6.3.2016 über die vom Senat geplante Möglichkeit das Häftlinge das Internet eingeschränkt benutzen können. Die Nutzungseinschränkungen müssen eingerichtet werden, mit welchen Kosten rechnet der Senat, der es ja nicht einmal geschafft hat rechtzeitig von Windows XP auf Windows 7 umzusteigen. Und wer überwacht die Häftlinge bei der Benutzung des Internets? Wie überall gibt es sicherlich pfiffige Häftlinge die Einschränkungen umgehen können. Alt IT Fachmann kann ich das sehr gut beurteilen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Brosda,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. Es handelt sich um ein Pilotprojekt, welches zusammen mit der Verabschiedung des Berliner Strafvollzugsgesetzes beschlossen werden sollen. Es soll zunächst untersucht werden, ob die Nutzung von neuen Medien im Strafvollzug unter Berücksichtigung der Sicherheitsanforderungen möglich ist. Es wird nach derzeitigem Stand keinen direkten Internetzugang der Gefangenen geben, sondern zugelassene Seiten (z.B. Fortbildung, Arbeitssuche, Vorbereitung der Entlassung, Zeitungen) werden auf einem Server der Anstalt gespiegelt und diese Inhalte werden zur Verfügung gestellt. Die konkreten Einzelheiten und Sicherheitsanforderungen sollen mit dem Pilotprojekt festgestellt werden. Wie Sie dem Beitrag in der Berliner Morgenpost entnehmen können, wird selbstverständlich die Nutzung überwacht und überprüft. Bereits heute haben z.B. die Gefangenenzeitung Lichtblick Zugang zum Internet und die Redaktionsmitglieder können Emails versenden. Nach Abschluss des Pilotprojekt wird die Justizverwaltung Auskunft geben können, ob und inwieweit eine Nutzung von neuen Medien für Gefangene zugelassen werden kann oder nicht.

mit freundlichen Grüßen
Kohlmeier