Wie kann Wirtschaftsministerin Reiche gestoppt werden?
Sehr geehrter Herr R.,
eine Bundesministerin kann nicht einfach durch die Opposition „gestoppt“ oder abgesetzt werden. Das sieht das Grundgesetz so nicht vor. Bundesminister:innen werden auf Vorschlag der Bundeskanzler:in von der Bundespräsident:in ernannt und entlassen. Ein Misstrauensvotum gegen einzelne Regierungsmitglieder gibt es auf Bundesebene nicht. Das mag politisch unbefriedigend sein, beschreibt aber die realen Machtverhältnisse im Staat.
Die Arbeit von Bundesminister:innen kann parlamentarisch kritisiert, öffentlich debattiert und durch Anfragen, Ausschüsse, Haushaltsentscheidungen oder Gesetzgebungsverfahren überprüft und begrenzt werden. Eine persönliche Absetzung durch die Opposition ist jedoch nicht vorgesehen.
Die politikwissenschaftliche Forschung zeigt zudem, dass Rücktritte von Minister:innen eher die Ausnahme als die Regel sind. Sie erfolgen in der Regel nicht allein deshalb, weil Kritik laut wird, sondern dann, wenn die politischen Kosten eines Verbleibs im Amt für Regierung, Kanzler oder Partei zu hoch werden.1
Kurz gesagt: Katherina Reiche kann nicht einfach „gestoppt“ werden. Politisch angreifbar sind ihre Entscheidungen, ihre Vorhaben und die Kräfte, die sie tragen. Über ihre Entlassung entscheidet aber nicht die Opposition und erst recht nicht der Sächsische Landtag, sondern letztlich der Bundeskanzler.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Schaper
1 Fischer, Jörn (2017): Wege ins Amt und wieder hinaus. Selektion und Deselektion von Bundesministern. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, Bundeszentrale für politische Bildung, 31.03.2017.

