(...) Mit der Verordnung, die am 1. Juli in Kraft tritt, können Sie dann mit elf Personen gemeinsam essen, denn ab dann gilt eine Gruppengröße bis 20 Personen als erlaubt. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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