(...) Wenn Sie eine Änderung dieses Paragrafen erwirken wollen, dann muss ich leider darauf hinweisen, dass das BauGB ein Bundesgesetz ist damit auch nicht vom Bayerischen Landtag geändert werden kann, sondern nur vom Bundestag. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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