Porträt von Stephanie Aeffner
Stephanie Aeffner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Susanne K. •

Würden Sie hohe Bäume trotz Bestandsschutz in Wohngebieten verbieten die Schatten auf Dächer werfen wo sich Solaranlagen befinden?

allgemein werden Solaranlagen befürwortet. Wir haben jedoch das Problem dass die hohen Bäume des Nachbarns (ca. 14 m hoch) auf unsere Solaranlage ab Oktober für mehrere Stunden Schatten trotz Sonne wirft.
Wie sehen Sie Bestandsschutz von Bäumen des Nachbarns gegenüber dem Wunsch von Stromerzeugung auf dem eigenen Dach. Würden Sie zu Gunsten von Solaranlagenbesitzern ein Gesetz entwerfen, dass Bäume zum Beispiel maximal 10 m hoch sein dürfen um Solaranlagen auf Einfamienhäuser zu ermöglichen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau K.

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Zum Bestandsschutz von Gehölzen in Wohngebieten teilen wir Ihnen gerne unsere Einschätzung mit.

Bäume stellen als multifunktionale Strukturelemente innerhalb von Siedlungsgebieten eine Vielzahl wichtiger Leistungen bereit. Allen voran sind sie zunehmend bedeutsam in ihrer klimadienenden Funktion (Abkühlung, Beschattung etc). Daher würde aus unserer Sicht der Bestandsschutz Vorrang vor der zu erwartenden Beschattung der Solaranlagen haben.

Nach derzeitiger Rechtslage haben Grundstückseigentümer kein Recht auf unbehinderte Solareinstrahlung. Es gibt ebenso kein ausdrückliches Verbot nachträglicher Beschattung bestehender Solaranlagen. Rechtsbeziehungen zwischen Nachbarn an der Grundstücksgrenze sind im BGB und in den jeweiligen Nachbarrechtsgesetzen der Länder geregelt.

Rechtsneuinterpretation von §§ 903 ff. BGB könnte durch eine Musterklage erreicht werden. Alternativ müsste im Bundesbaugesetz (BBauG) der Schutz von Solaranlagen festgelegt werden. Hierzu gibt es aktuell keine Initiative.

Mit freundlichen Grüßen

Stephanie Aeffner

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