Warum kann sich bei einer Landtagswahl in RLP nicht enthalten werden?
Sie sind Mitglied des Wahlprüfungsausschuss.
Ich kenne bei einer gängigen Wahl die Möglichkeiten der Nicht Teilnahme, Enthaltung, Ungültigkeit und Stimme für oder gegen Etwas.
Warum gibt es bei einer Wahl in RLP nicht eine Ankreutzmöglichkeit der Enthaltung?
Es entstünden dadurch nur Vorteile bessere Statistik, keine Verwechslungs- oder Manipulationsgefahr.
Ich habe schon bei dem Amt für Politische Bildung, dem Landeswahlleiter und Wissenschaftlern in RLP nachgefragt, leider waren diese Ratlos.
Artikel 20, Absatz 2 GG besagt:“ Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Damit ist die repräsentative Demokratie in unserer Verfassung festgeschrieben. Ein Parlament oder eine Regierung kann es aber nur geben, wenn da auch Menschen sitzen, die vom Volk gewählt wurden. Würde sich jeder enthalten, wäre das Parlament leer. Das würde das System ad absurdum führen. Aus diesem Grund kann es keine Enthaltung geben.

