
(...) Außerdem wird der Deutsche Bundestag bei allen Maßnahmen im Rahmen des Euro-Rettungsschirms, die seine Haushaltsverantwortung berühren, das letzte Wort haben. So darf die Bundesregierung allen wesentlichen Maßnahmen nur zustimmen, wenn das Plenum des Deutschen Bundestages hierzu vorab ausdrücklich seine Zustimmung erteilt hat. (...)