
(...) Bei dem Beihilfeverfahren der Europäischen Kommission über die staatliche Beihilfe Großbritanniens für den Bau des Atomkraftwerkes „Hinkley Point C“ handelt es sich um ein bilaterales Verfahren zwischen der Europäischen Kommission und dem EU-Mitgliedsstaat Großbritannien. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Entscheidung der Europäischen Kommission nach der Veröffentlichung rechtlich und faktisch genau zu prüfen und dann zu entscheiden, wie mit der beihilferechtlichen Entscheidung konkret umzugehen ist. (...)