
(...) Im elterlichen Sorgerecht wird nun klargestellt, dass Eltern unter bestimmten Voraussetzungen in die Beschneidung ihres Sohnes einwilligen können. Hierfür müssen die Eltern umfassend über die Risiken und Folgen einer Beschneidung aufgeklärt werden und der Eingriff muss nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgen. (...)