(...) Zunächst ist festzuhalten, dass Deutschland sowohl das Strafrechtsübereinkommen über Korruption des Europarats (1999) als auch das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (2003) unterzeichnet hat. Beide Abkommen wurden allerdings bisher noch nicht ratifiziert und in nationales Recht umgesetzt. (...)
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