Antwort 09.08.2021 von Stephan Schmidt CDU
Die Frage der Zuständigkeiten beim Wohnungsbau ist in Berlin leider abhängig von den Randbedingungen beim einzelnen Projekt.

CDU-Fraktion Berlin
Die Frage der Zuständigkeiten beim Wohnungsbau ist in Berlin leider abhängig von den Randbedingungen beim einzelnen Projekt.
(...) die Pläne des Senats im Bezug auf die angeschlagene Wohnungsbaugenossenschaft "Diese eG" sind skandalös. Mit der Ausnahme von Förderrichtlinien für die Investitionsbank IBB schafft der Senat ein Sonderrecht, das äußerst gewagt und fragwürdig ist. (...)